Allgemeine Bedingungen und Konditionen

E-Chopper Vermietung Zeeland Snijders To Go vof

  1. Allgemein
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen E-chopper Verhuur Zeeland Snijders To Go vof (nachfolgend: „Vermieter“) und einem Mieter (nachfolgend: ‚Mieter‘) über die Nutzung von Elektrofahrzeugen des Typs HL6.0, M1P, M2 und CP1.6 (nachfolgend zusammenfassend: „E-chopper“).
    2. Mit der Anmietung eines E-Choppers erklärt sich der Mieter mit diesen Bedingungen einverstanden.
    3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
  2. Buchung und Bezahlung
    1. Reservierungen können über die Website, per Telefon oder per E-Mail vorgenommen werden.
    2. Die Zahlung sollte vor der Anmietung erfolgen, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Mietbedingungen
    1. Das Mindestalter für die Anmietung eines E-Choppers (Typ HL6.0, M1P, M2 oder CP1.6) beträgt 18 Jahre.
    2. Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Moped- oder Autoführerscheins sein.
    3. Das Tragen eines Helms ist bei der Benutzung aller Fahrzeuge Pflicht. (Ein Haarnetz kann gegen eine geringe Gebühr von 2,50 € erworben werden).
    4. Der Mieter hat die Anweisungen des Vermieters zu befolgen und verantwortungsvoll mit dem Fahrzeug umzugehen. Der E-Chopper darf nicht unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gefahren werden.
  4. Haftung und Versicherung
    1. Die Fahrzeuge sind haftpflichtversichert. Diese deckt Schäden an Dritten ab.
    2. Für Schäden am Fahrzeug, die durch unvorsichtigen Gebrauch, rücksichtsloses Fahren oder Nichteinhaltung der Verkehrsregeln entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.
    3. Bei Schäden oder Diebstahl gilt eine Selbstbeteiligung von 1000 € pro Fahrzeug, sofern nicht anders vereinbart.
    4. Der Mieter ist zu jeder Zeit für sein eigenes Verhalten und das seiner Mitbewohner verantwortlich.
    5. Bei technischen Defekten oder Pannen während der Fahrt muss der Mieter den Vermieter sofort kontaktieren.
  5. Nutzung und Rückgabe
    1. Der Mieter erhält das Fahrzeug in gutem Zustand und muss es im gleichen Zustand zurückgeben.
    2. Die Überschreitung der vereinbarten Mietdauer wird pro angefangene Stunde extra berechnet.
    3. Der E-Chopper ist nur für den Freizeitgebrauch bestimmt. Es ist nicht erlaubt, mit mehreren Personen auf einem Fahrzeug zu fahren.
    4. Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Weges oder Bereichs ist ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.
  6. Begrenzung der Fahrleistung und des Batterieverbrauchs
    1. Die Höchstkilometerleistung pro Miettag beträgt 50 km.
    2. Bei Überschreitung werden zusätzliche Kosten von 0,25 € pro zusätzlichem Kilometer berechnet.
    3. Der Mieter sollte den Batterieverbrauch berücksichtigen; leere Batterien aufgrund übermäßiger Nutzung sind nicht durch die Standard-Pannenhilfe abgedeckt.
  7. Diebstahl und Beschädigung
    1. Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs, von Teilen (wie Schlüssel oder Batterie) oder Zubehör (wie Helm) haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert.
    2. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs wird der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs vom Mieter zurückgefordert.
    3. Schäden müssen sofort nach Beendigung des Mietverhältnisses gemeldet werden.
    4. Im Falle eines Schadens erstellt der Vermieter ein Schadensprotokoll. Auf dieser Grundlage werden die Reparaturkosten ermittelt.
  8. Wetterbedingungen und Sicherheit
    1. Bei extremen Witterungsbedingungen (z.B. Gewitter, Sturm oder starke Regenfälle) behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu verschieben oder zu stornieren.
    2. Im Falle einer witterungsbedingten Absage durch den Vermieter erhält der Mieter eine Gutschrift.
  9. Datenschutz
    1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung von Reservierungen und Mitteilungen verwendet.
    2. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters nicht an Dritte weitergegeben.
  10. Schlussbestimmungen
    1. E-Chopper-Vermietung Zeeland Snijders To Go vof haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Verlust von Eigentum während der Mietzeit.
    2. Auf diese Bedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
    3. Im Falle von Streitigkeiten ist das Gericht des Bezirks zuständig, in dem der Vermieter seinen Sitz hat.
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